Beamtenrecht

Die Treuepflicht des Beamten und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehören zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Ausgestaltung dieser gegenseitigen Pflichten durch den Gesetzgeber hat eine verwaltungsrechtliche Spezialmaterie entstehen lassen, die in der Praxis den Spezialisten erfordert.

In unserem Büro ist das Beamtenrecht seit mehr als 20 Jahren ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Ausdruck der besonderen Bedeutung dieses Rechtsgebietes für unsere Mandantschaft ist der Newsletter Beamtenrecht, mit dem wir unsere Mandaten und sonstig Interessierte regelmäßig über neue beamtenrechtliche Entwicklungen informieren.
 

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