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Beamtenrecht: Einstellungshöchstalter ist verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 21.04.2015, die am 28.05.2015 Gegenstand einer Presseerklärung des Gerichtes gewesen ist, eine grundlegende Entscheidung zum Einstellungshöchstalter für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe für Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen getroffen. In der jetzigen Fassung der Laufbahnverordnung ist dort ein Einstellungshöchstalter von 40 Jahren festgelegt. Wir haben in Verfassungsbeschwerden für unsere Mandanten in mehreren Verfahren gerügt, dass diese Regelung nicht verfassungsgemäß sei. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun in einem weiteren Verfahren ausdrücklich festgestellt.
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Dr. Frank Schulze (Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV)
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