Wirtschafts- und Verbraucherrecht

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Ewiges Recht, fehlerhafte Kreditverträge zu widerrufen, erlischt - letzte Gelegenheit am 22.06.2016!

Bankkunden, die von günstigen Zinsen profitieren wollen, haben häufig die Karte des sog. Widerrufsjokers gezogen. Der Widerruf eines Kredits zwingt die Bank zur Rückabwicklung des Darlehens ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung einstreichen zu können. Wenn die Bank ihre Kunden fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt hat, so galt bislang nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene 2-Wochenfrist für die Ausübung des Widerrufsrechtes, sondern - nach der Rechtsprechung - ein unbefristetes und damit ewiges Widerrufsrecht. Ohne in die Gefahr der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kommen, konnten eine Vielzahl von Bankkunden auf diese Art und Weise ihre Kreditverträge rückabwickeln bzw. zinsgünstig umfinanzieren.

Damit soll jetzt Schluss sein. Betroffen ist das Widerrufsrecht für Kreditverträge, die im Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Für Bankkunden tickt jetzt die Uhr. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung spätestens bis zum 22.06.2016, 00:00 Uhr, widerrufen werden müssen. Danach erlischt das Widerrufsrecht.

Betroffene Bankkunden müssen sich sputen:

  • Kreditunterlagen sichten
  • Widerrufsbelehrung prüfen lassen
  • Restschuld ermitteln
  • Alternativangebote einholen

Eine etwaige Umfinanzierung wird sich weder ohne Fallstricke noch gar einfach von heute auf morgen umsetzen lassen. Die Banken stellen die Berechtigung des Widerrufs regelmäßig in Frage. Für eine rechtliche Auseinandersetzung müssen sich Bankkunden rechtzeitig wappnen.

Münster, 10.03.2016

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht