BAFöG auch fürs Auslandsstudium – von Anfang an!
Die gegenwärtige Bestimmung des § 5, 6 BAFöG sehen vor, dass Studierende für ein Studium im europäischen Ausland grundsätzlich nur dann Ausbildungsförderung erhalten können, wenn sie zuvor zwei Semester in Deutschland studiert haben. Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt mit der anstehenden Novelle des Bafög diese Regelung zu ändern.
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Münster, 04.04.2007