BGH zur Vermögensanrechnung bei Sparkonten
Wer studiert kann BAföG beantragen, wenn er bedürftig ist. Überschreitet das Vermögen den Freibetrag von 5.200,00 € wird keine bzw. nur eine gekürzte Ausbildungsförderung gewährt. Häufig stellt sich das Problem, dass die Eltern Sparkonten auf den Namen ihrer Kinder angelegt haben.
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Münster, 01.09.2005
Das Bundesverfassungsgericht erleichtert Fachrichtungswechsel
Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 24.08.2005, Az.: 1 BvR 309/03, den Fachrichtungswechsel für BAföG Empfänger erleichtert. Wer auf Grund eines Neigungswandels das Studium wechseln möchte, muss dies nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG bis zum Beginn des vierten Fachsemesters tun.
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Münster, 01.09.2005