Verwaltungsrecht

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Überlanges Verfahren ist verfassungswidrig

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute in einer grundlegenden Entscheidung die Vergabepraxis für Studienbewerber teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wartezeiten von 13 und mehr Semestern seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht hinzunehmen. Einer der vier erfolgreichen Antragsteller wurde von den Rechtsanwälten Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster vertreten. Rechtsanwältin Mechtild Düsing ist seit 13 Jahren auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrecht spezialisiert und erklärt dazu:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits seit den 70er Jahren festgestellt, dass jeder Studienbewerber eine Chance auf Zulassung haben muss. Heute kann davon keine Rede mehr sein, dass diese verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Wer kein Spitzenabitur und eine 1,0 hat, muss sechs oder mehr Jahre auf sein Wunschstudium warten. Das ist mit der Berufsfreiheit nicht vereinbar.

 

Wilhelm Achelpöhler ergänzt:

 

Der Bund hat nach der Föderalismusreform die gesetzgeberische Kompetenz für das Hochschulzulassungsrecht. Es ist überfällig, dass er von dieser Kompetenz Gebrauch macht.

 

Den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29.09.2011 können Sie hier herunterladen.

 

Münster, 30.09.2011

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht