Riester-Rente: Für Kleinanleger nur bedingt geeignet?!
Die gesetzliche Rente reicht nicht für die Altersvorsorge. Allenthalben geht die Rede von der Versorgungslücke um. Die Politik bewirbt die Riester-Rente als geeignetes Mittel, privat vorzusorgen und die Versicherungslücke zu schließen. Eine Vielzahl von Verbraucherschützern bezweifelt hingegen die Eignung der Riester-Rente zur Altersvorsorge. Unlängst gibt ein Urteil der Karlsruher Bundesrichter den Zweiflern Nahrung (BGH Urt. v. 13.01.2016 - IV ZR 38/14 -).
mehr
Münster, 08.02.2016
Pyrrhussieg der Gasrebellen
Mit zwei Grundsatzentscheidungen hat der BGH die Grenzen und den Umfang des Preisanpassungsrechtes der Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Erdgasversorgung von Tarifkunden (Gasgrundversorgung) neu abgesteckt (Urt. v. 28.10.2015 - VIII ZR 158/11 - und - VIII ZR 13/12 -).
mehr
Münster, 30.10.2015
Landwirtschaftliche Versicherung muss nach Blitzschlag für den Tod von 452 Mastschweinen zahlen
Legt ein Blitzschlag die Überwachung der Lüftungsanlage für einen Schweinemaststall lahm und wird deshalb der Ausfall der Lüftungsanlage nicht bemerkt, muss die landwirtschaftliche Versicherung für den Schaden, der durch den Tod der Mastschweine eingetreten ist, aufkommen (OLG Oldenburg Urteil vom 17.12.2014 - 5 U 161/13 -).
mehr
Münster, 06.03.2015
Krankentagegeldversicherung: Absicherung bei langer Krankheit - Fallstricke vermeiden
Um sich für den Verdienstausfall während einer längeren Krankheit abzusichern, sollte jedermann eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Wer braucht eine Krankentagegeldversicherung?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Privatpatienten kein Krankengeld. Selbstständige und Freiberufler sollten – in Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung – ebenfalls eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Allein während der langjährigen Prüfung des Versicherungsfalles in der Berufsunfähigkeitsversicherung, stünden sie ansonsten ohne Einnahmen da. Auch gesetzlich Versicherte können eine Krankentagegeldversicherung als freiwillige Zusatzversicherung abschließen, etwa um ihr gesetzliches Krankengeld auf zu stocken (max. 90 % des Bruttoeinkommens bzw. 70 % des Nettoeinkommens).
mehr
Münster, 16.04.2014
Lebensversicherung: Lieber Prämienurlaub als Kündigung
Wer in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, prüft häufig seinen Versicherungsbestand daraufhin ab, ob dort nicht Einsparpotential besteht. Ins Visier gerät dabei auch die Lebensversicherung. Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, ist häufig schlecht beraten. Von den eingezahlten Sparanteilen werden die Verwaltungs- und Abschlusskosten abgezogen. Hinzu kommen Stornoabschläge. Wirtschaftlich gesehen ist die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages deshalb häufig nicht sinnvoll.
mehr
Münster, 02.04.2014