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Kasko-Versicherung: Marderbiss mit Folgen
Soweit es technisch unumgänglich ist, nach einem Marderbiss nicht nur das angebissene Kabel, sondern auch mit der Verkabelung verbundene Teile auszutauschen, muss der Kasko-Versicherer auch für diese Kosten aufkommen (Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 11.04.2008 – 3 C 74/08 -).
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Münster, 18.11.2008
Keine Kohle, keinen Wagen - keinen Schaden?
Auch bei einer Regulierungsdauer von fast einem Jahr muss der Kfz-Haftpflichtversicherer eine Nutzungsausfall-Entschädigung in voller Höhe für den gesamten Zeitraum zahlen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2008 – I – 1B24/06 -).
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Münster, 18.11.2008
Verbotswidriges Linksabbiegen – Verlust des Kasko-Schutzes
Wer sich durch verbotswidriges Linksabbiegen über eine an einer Kreuzung herrschende Verkehrsregelung in besonders eklatanter Weise hinwegsetzt, handelt grob fahrlässig. Die Kaskoversicherung muss in einem solchen Fall für den Unfallschaden nicht aufkommen (OLG Brandenburg, Urt. v. 02.04.2008 – 4 U 151/07 -).
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Münster, 18.11.2008
Berufsunfähigkeitsversicherung: Welche Einkommenseinbußen muss der Versicherte hinnehmen, um seine BU-Rente weiterhin zu erhalten?
Berufsunfähige müssen grundsätzlich Einkommenseinbußen hinnehmen. Wenn der Versicherer nachweisen kann, dass der Erkrankte einen sog. Vergleichsberuf ausüben kann, verliert der Versicherte seine Ansprüche auf Zahlung einer BU-Rente.
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Münster, 23.09.2008
Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine Unterlagen – keine Rente
Wer nur unvollständige Unterlagen bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer hereinreicht, kann nicht damit rechnen, in den Genuss einer BU-Rente zu gelangen.
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Münster, 23.09.2008
Berufsunfähigkeitsversicherung: AU ungleich BU
Selbst wer über Jahre hinweg arbeitsunfähig krank geschrieben ist, hat nicht denknotwendig Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Münster, 23.09.2008
„Genügend häufige“ Kontrolle der Heizung – sonst kein Ersatz des Wasserschadens?!
Selbst wenn der Eigentümer eines nicht durchgängig vermieteten Hauses nicht zweimal die Woche die Heizung kontrolliert, darf der Versicherer nicht ohne weiteres die Regulierung eines frostbedingten Wasserschadens verweigern (BGH, Urteil vom 25.06.2008 – IV ZR 233/06 -).
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Münster, 25.08.2008
Aus für Penny-Versicherungen
Übernimmt ein Lebensmittel-Discounter den Direktvertrieb für Versicherungen, muss er sicherstellen, dass sachkundige und zuverlässige Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) den Kunden beraten. Das LG Wiesbaden erteilte dem Vertrieb von Rechtsschutzversicherungen über die Penny-Märkte der REWE-Gruppe mit Urteil vom 14.05.2008 (– 11 O 8/08 -) eine Absage.
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Münster, 25.06.2008
Private Krankenversicherung: Kulanz war gestern
Die Bereitschaft der privaten Krankenversicherer, Kulanzleistungen zu erbringen, ist in den letzten Jahren rapide gesunken. Die Beschwerden unzufriedener Kunden häufen sich – so der Jahresbericht des Ombudsmanns der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
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Münster, 27.05.2008
Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld auch bei Arbeitslosigkeit
Der private Krankenversicherer muss das vereinbarte Krankentagegeld auch dann auszahlen, wenn der Versicherungsnehmer arbeitslos ist. Zwar sehen die Versicherungsbedingungen regelmäßig vor, dass Arbeitslose in der privaten Krankentagegeldversicherung nicht aufgenommen werden und der Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit erlischt.
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Münster, 23.04.2008
Falschberatung bei Abschluss einer Lebensversicherung?
Haftung des Maklers?
Eine Mutter, welche dem Rat einer Versicherungsmaklerin folgend, eine Lebensversicherung abschließt und statt des eigenen Todesfallrisikos das ihres Kindes versichert, ist nicht schon dann falsch beraten, wenn die Versicherungsleistung bei dem unerwartet frühen Ableben der Mutter geringer ausfällt als erwartet (OLG Karlsruhe Beschl. v. 15.02.2007, – 15 W 59/05 -).
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Münster, 21.02.2008
Private Krankenversicherung kein Rundum-Sorglos-Paket: Obacht bei Vertragsänderung
Der Kostendruck im Gesundheitswesen wirkt sich auch auf das Regulierungsverhalten der privaten Krankenversicherer aus. Durch vertraglich vereinbarte Ausschlusstatbestände versuchen Versicherer sich vor den steigenden Kosten zu schützen. Im Krankheitsfall erweisen sich diese Ausschlusstatbestände für den Versicherten häufig als böse Überraschung.
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Münster, 28.01.2008