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Schlüssel und Papiere im Wagen gelassen - muss der Versicherer zahlen?
Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Autodiebstahl nicht automatisch seinen Versicherungsschutz.
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Münster, 15.11.2005
Schleppende Schadensregulierung kommt die Versicherung teuer
Eine Zwei-Wochen-Frist muss der Versicherung reichen, um bei einem eindeutigen Sachverhalt den Schaden zu regulieren. Hält die Versicherung diese Frist nicht ein, hat sie die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
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Münster, 15.11.2005
Kosten für Zweitkinderwunsch erstattungsfähig
Die Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes abzielenden homologen In-vitro-Fertilisation sind von der privaten Krankenversicherung zu erstatten.
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Münster, 15.11.2005
Gebäudeversicherung: Regress des Versicherers gegenüber dem Mieter erschwert.
Der Gebäudeversicherer trägt die Beweislast dafür, dass der Mieter einen Gebäudeschaden verursacht hat. Beweiserleichterungen stehen ihm nicht zur Verfügung. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit trifft den Mieter gegenüber dem Versicherer keine Zahlungspflicht. Im Schadensfall sollte der Mieter nicht leichtfertig Regressansprüche des Versicherers anerkennen.
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Münster, 01.08.2005
Lebensversicherungsverträge müssen transparenter werden - Kunden müssen an stillen Reserven beteiligt werden.
Die Versicherten müssen angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschafteten stillen Reserven beteiligt werden; die Versicherungsverträge müssen transparenter werden, fordert das Bundesverfassungsgericht mit zwei Urteilen vom 26.07.2005 (1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96). Kunden sollten bei Ausschüttungen Auskunft und Rechenschaft über die Berücksichtigung von stillen Reserven verlangen.
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Münster, 01.08.2005
Krankenversicherung: Abstimmung mit Versicherer vor Krankenhausaufenthalt erforderlich
Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten nicht schon dann, wenn ein Arzt sie angeordnet hat. Bei einem Krankenhausaufenthalt in einer Anstalt, die auch Kuren anbietet oder Rekonvaleszenten pflegt (sog. gemischte Anstalt) muss sie nur dann zahlen, wenn sie dies vorher schriftlich zugesagt hat.
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Münster, 01.07.2005
Rechtsschutzversicherer droht mit Kündigung - Was tun?
Die Rechtsschutzversicherer behalten sich regelmäßig in ihren Versicherungsverträgen eine Kündigungsmöglichkeit für den Fall vor, dass sie zwei Deckungszusagen innerhalb eines Jahres gegeben haben. Von dieser Kündigungsmöglichkeit machen die Rechtsschutzversicherer zunehmend Gebrauch.
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Münster, 01.07.2005