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Lebensversicherung: Lieber Prämienurlaub als Kündigung

Wer in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, prüft häufig seinen Versicherungsbestand daraufhin ab, ob dort nicht Einsparpotential besteht. Ins Visier gerät dabei auch die Lebensversicherung. Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, ist häufig schlecht beraten. Von den eingezahlten Sparanteilen werden die Verwaltungs- und Abschlusskosten abgezogen. Hinzu kommen Stornoabschläge. Wirtschaftlich gesehen ist die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages deshalb häufig nicht sinnvoll.

Es gibt jedoch Alternativen zur Kündigung – trotz Zahlungsschwierigkeiten.

Prämienurlaub

Viele Versicherungsverträge sehen einen Prämienurlaub vor. Der Versicherungsnehmer darf für eine bestimmte Zeit die Versicherung beitragsfrei stellen. Die Versicherung bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings verringert sich der Risikoschutz und die Versicherungssumme sinkt. Bevor dieser Weg beschritten wird, sollte sich der Versicherte daher über die wirtschaftlichen Nachteile bei seinem Versicherer erkundigen.

Vertrag ruhen lassen

Ähnlich verhält es sich, wenn der Versicherungsvertrag vorsieht, dass der Vertrag ruhend gestellt werden darf. Regelmäßig sehen die Versicherungsverträge vor, dass die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten darf. Die Folgen des Ruhens sind die gleichen wie bei einer Beitragsfreistellung.

Zweitverwertung

Eine andere Möglichkeit ist es, seinen Lebensversicherungsvertrag zu „verkaufen“. Es gibt eine Reihe von Anbietern, welche Lebensversicherungen „aufkaufen“. Sie führen dann den Versicherungsvertrag auf eigene Kosten fort und finanzieren den Ankauf über die Ausschüttung bei Vertragsende. Häufig liegt der „Kaufpreis“ höher als der vom Versicherer angebotene Rückkaufswert für den Fall der Kündigung.

Überschüsse mit Prämien verrechnen

Der Versicherte kann versuchen, dass seine Überschussbeteiligung mit den laufenden Prämienzahlungen verrechnet wird. Dies kann zu einer deutlichen Kostenreduzierung führen. Das lohnt sich allerdings nur, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon mehrere Jahre bestanden hat.

Beitragsstundung

Häufig erklären sich Versicherer bereit, die Prämien für den laufenden Versicherungsvertrag zu stunden. Insbesondere im Falle einer plötzlichen Arbeitslosigkeit zeigen viele Versicherer hier Verhandlungsbereitschaft. Mit einem längeren Aufschub als einem Jahr ist allerdings nicht zu rechnen. Nach Ablauf der gestundeten Zeit muss der Versicherte die Prämien verzinst nachzahlen.

Aufnahme eines Policendarlehens

Eine andere Verhandlungsstrategie ist es, beim eigenen Versicherer ein sog. Policendarlehen anzufragen. Der Sache nach handelt es sich um eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Wenn sich der Versicherer darauf einlässt, ist die Kreditsumme allenfalls so hoch wie der Rückkaufswert der Versicherung. Der Versicherer geht insoweit kein Risiko ein. Im Zweifel kann er sich über den Rückkaufswert refinanzieren. Das Policendarlehen ist verzinslich, muss aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf getilgt werden. Es kann später mit der bei Vertragsablauf fälligen Versicherungsleistung verrechnet werden.

Fazit

Bevor wegen Zahlungsschwierigkeiten die Reißleine gezogen wird und ein Lebensversicherungsvertrag gekündigt wird, sollte jeder Versicherte sorgfältig prüfen, ob er nicht durch Alternativlösungen erhebliche Vermögenseinbußen vermeiden kann!

Münster, 02.04.2014

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht