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Teilkasko: Aus Frust verursachte Schäden nicht versichert
Der Kaskoversicherer muss nicht zahlen, wenn Fahrzeugteile nicht gestohlen, sondern – nach einem gescheiterten Diebstahlsversuch – vom Täter mutwillig zerstört werden (BGH Urt. v. 24.11.2010 – IV ZR 248/08).
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Münster, 21.12.2010
Anscheinsbeweis gegen Linksabbieger bei Zusammenstoß mit Gegenverkehr
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Linksabbieger und einem entgegenkommenden Fahrzeug haftet der Linksabbieger auch dann voll, wenn das entgegenkommende Fahrzeug zu schnell gefahren sein sollte. Es spricht ein Beweis der ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers.
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Münster, 16.11.2010
Verdachtsunabhängige Videokontrolle: Chance für Geschwindigkeitssünder?
In der verdachtsunabhängigen Videoaufzeichnung von Geschwindigkeitssündern liegt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08) ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrers.
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Münster, 10.02.2010