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Radfahrer kreuzen - Autofahrer auf die Bremse!
Das Gefahrenschild "Radfahrer kreuzen" fordert vom Autofahrer, die Geschwindigkeit auf 50 km/h herabzudrosseln. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er damit rechnen, dass ihn bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden trifft (OLG Hamm Urteil vom 13.01.2009 - 9 U 70/08 -).
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Münster, 29.09.2009
Falschparken auf Privatgrundstücken kann teuer werden
Nicht nur für die öffentliche Hand sind Falschparker eine Einnahmequelle. Auch Eigentümer von Privatgrundstücken dürfen Falschparker auf deren Kosten abschleppen lassen (BGH Urt. v. 05.06.2009 – V ZR 144/08 -).
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Münster, 06.07.2009
Versichert und doch auf den Anwaltskosten „hängen geblieben“
Schaltet der Versicherte einen eigenen Rechtsanwalt zur Rechtsverteidigung ein und durchkreuzt damit die Prozessführung seines Haftpflichtversicherers, muss er damit rechnen, für die entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst aufkommen zu müssen (LG Dortmund, Urteil vom 29.01.2009 – 2 S 33/08).
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Münster, 17.06.2009
Radfahrer vs. Fußgänger: Der Stärkere gibt nach
Radfahrer sind gegenüber Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- und Fußwegen zur besonderen Rücksichtnahme verpflichtet. Warnt ein Radfahrer an einer Bushaltestelle wartende Fußgänger lediglich durch Klingelzeichen und verlangsamt seine Fahrt nicht, muss jedoch dann abbremsen, muss er sich bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen. So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.11.2008 (- VI ZR 171/07 -).
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Münster, 22.01.2009