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Radfahrer ohne Licht haften

Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs sind, haften bei Unfällen für die auftretenden Schäden mit. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen: 24 U 201/03). Verhandelt wurde der Fall einer Frau, die in der Dämmerung mit ihrem Wagen zwei Radrennfahrern ausgewichen war. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto auf der Gegenfahrbahn. Die Frau wurde verletzt, ihre Mutter auf dem Beifahrersitz getötet. Die Frau verlangte von den Radfahrern Schadensersatz. Sie argumentierte, wegen der fehlenden Beleuchtung sei sie zu dem rückartigen Ausweichmanöver gezwungen gewesen. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Die Radfahrer hatten zwar geltend gemacht, dass sie Batterielampen an ihren Jacken befestigt hatten, dies wurde vom Gericht jedoch in Zweifel gezogen. Jedenfalls würden derart befestigte Batterielampen nicht den Vorschriften entsprechen. Die Beleuchtung müsse nach der Straßenverkehrsordnung fest am Fahrrad angebracht sein. Die Richter meinten, der Unfall sei zum überwiegenden Teil von den Radfahrern verschuldet worden. Der Frau wurden 40 % Mitverschulden angelastet.

Münster, 15.11.2005

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt