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Trunkenheit am Lenker: Führerschein weg und Radfahrverbot

Wer volltrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert nicht nur den Entzug seines Führerscheins. Die Behörde kann auch ein Radfahrverbot aussprechen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 16.03.2005 (3 L 372/05) bestätigt. Der Radfahrer war mit über 2,0 Promille angetroffen worden. Die Straßenverkehrsbehörde entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, im Volksmund: Idiotentest) an. Da er ein Fahrzeug, namentlich sein Fahrrad, mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr geführt habe, wären Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges gerechtfertigt. Die Behörde sprach gleichzeitig das Verbot aus, ein Fahrrad zu führen. Einem hier gegen gerichteten gerichtlichen Eilverfahren blieb der Erfolg versagt. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Maßnahmen der Verwaltung. Die medizinisch-psychologische Untersuchung sei ein unentbehrliches Mittel, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges festzustellen. Das Radfahrverbot könne - zumindest bis das Ergebnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung vorliege - angeordnet werden.

Münster, 15.11.2005

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt