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Neues zum Vergabeverfahren 2020
Kultusministerkonferenz einigt sich auf die Grundsätze für das neue Vergabeverfahren ab Sommersemester 2020. Folgendes sind die Eckpunkte: Die Abiturbestenquote wird auf 30 % erhöht. Neu ist, dass die länderspezifischen Unterschiede in den Abiturnoten quotenübergreifend auf der Basis von Prozentrangverfahren unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen werden (also nicht nur in der Abiturbestenquote, sondern auch in den weiter unten geschilderten weiteren Quoten!).
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Münster, 18.12.2018
Erste Erkenntnisse zum neuen Auswahlverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung
Anfang Mai 2018 haben sich die höchsten Beamten der Länderministerien auf die Eckpunkte der Änderung des Zulassungsverfahrens in den Medizin-Fächern geeinigt. Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.12.2017 große Teile des bisherigen Vergabeverfahrens im Fach Medizin für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis Ende des Jahres 2019 gesetzt, um ein neues Verfahren zu entwickeln. Diese Frist ist ausgesprochen kurz, so dass zu befürchten ist, dass eine gründliche Neuregelung bis Ende 2019 gar nicht möglich sein wird.
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Münster, 15.05.2018