Das Verwaltungsgericht Frankfurt vergibt durch Beschluss vom 05.01.2015 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im 1. Fachsemester
Mit einer 50-seitigen Begründung weist das Verwaltungsgericht der Universität Frankfurt erhebliche Mängel bei der Berechnung der Ausbildungskapazität im vorklinischen Studienabschnitt nach.
Insbesondere ist es für das Verwaltungsgericht nicht nachvollziehbar und daher keinesfalls gerechtfertigt, dass die Universität von der von ihr selbst errechneten Kapazität 24 Studienplätze abgezogen hat mit der Begründung, sie haben wegen einer erheblichen Überbuchung in der Vergangenheit eine „Überlast“ zu tragen.
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Münster, 13.01.2015