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Kosten eines Hochschulstudiums als Werbungskosten absetzbar
Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 20.07.2006 VI R 2605 entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium an einer Universität nach dem Abitur als Werbungskosten anzuerkennen sind.
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Münster, 07.12.2006
Studienplatzklagen im Fach Psychologie
Studienplatzklagen im Fach Psychologie waren im Wintersemester 2006/2007 zu 100% erfolgreich.
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Münster, 07.12.2006
Studienplatzklagen im Fach klinische Medizin und Psychologie auch im Wintersemester 2006/07 wieder sehr erfolgreich.
Im Fach Psychologie und im Fach klinische Medizin konnten alle Kläger einen Studienplatz erhalten. Die Erfolgsquote war somit 100 %. Dasselbe gilt für das Fach Politikwissenschaft.
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Münster, 21.11.2006
Numerus clausus-Klagen nach wie vor Erfolg versprechend
Der Numerus clausus an deutschen Universitäten steigt und steigt. Inzwischen sind ca. 90% aller Studienplätze mit einem Numerus clausus belegt. In vielen Fällen halten jedoch die Kapazitätsberechnungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
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Münster, 12.07.2006
Auswahlverfahren der Hochschulen
Das seit dem Wintersemester 2005/2006 erstmals neu eingeführte Auswahlverfahren der Hochschulen war zunächst äußerst umstritten, teilweise wurde es für verfassungswidrig erklärt, soweit die Universitäten beim Auswahlverfahren nur auf den Notendurchschnitt abgestellt hatten.
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Münster, 12.07.2006
Rechtsschutzversicherungen und Numerus clausus-Prozesse
Viele Rechtsschutzversicherer haben inzwischen seit einiger Zeit auch das Verwaltungsrecht versichert. Unter diesen Begriff fallen dann auch Studienplatzklagen. Es lohnt sich daher, seine Rechtsschutzversicherung zu überprüfen und nachzuprüfen, ob das Verwaltungsrecht mitversichert ist.
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Münster, 13.06.2006
Auswahlverfahren der Hochschulen häufig verfassungswidrig
Klagen gegen das Auswahlverfahren der Universitäten in Numerus clausus-Fächern Erfolg versprechend: Verwaltungsgericht München verurteilt die Universität München zur Aufnahme zusätzlicher Studenten, da eine Auswahl rein nach Notendurchschnitt nicht verfassungsgemäß ist.
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Münster, 17.01.2006