Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
OVG NRW entscheidet Zugangsordnung zum Master BWL an der Universität Münster rechtswidrig.

Wie in den vergangen Jahren, hatten wir auch im Wintersemester 2013/2014, allen von uns vertretenen Bewerbern den Zugang zum Masterstudium an der Universität Münster im begehrten Fach Betriebswirtschaftslehre erstritten. Die Zugangsordnung der Universität Münster, die jährlich in Folge der von uns herbeigeführten gerichtlichen Entscheidungen geändert wird, hat sich abermals als fehlerhaft erwiesen. Nachdem das Verwaltungsgericht Münster bereits im November die Hochschule verpflichtet hat, alle Bewerber für den Masterstudiengang zum Studium zuzulassen und diese ihr Wunschstudium aufnehmen konnten, hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 14.02.2014 die Beschwerde Universität Münster zurückgewiesen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist hier abrufbar.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zeigt wieder einmal, dass es vielfache Fehlerquellen im Vergabeverfahren der begehrten Masterstudienplätze gibt.

Diese Quellen können liegen in

  • den Kriterien für die Eignung der Bewerber
  • den Regelungen über die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens unter den geeigneten Bewerbern
  • und schließlich in der tatsächlichen Durchführung des Auswahlverfahrens selbst.

Die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens, lassen sich bereits im Vorfeld gut abschätzen, da es im Wesentlichen um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Satzungen der Hochschule geht.

Münster, 26.02.2014

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht