Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Studium im EU-Ausland

Wechsel nach Deutschland wird einfacher

Eine für alle Medizinstudierenden im EU-Ausland wichtige Entscheidung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht getroffen:

Wer sein Medizinstudium im EU-Ausland beginnt muss sich beim Wechsel nach Deutschland nicht unbedingt im Ausland exmatrikulieren.

Viele beginnen ihr Medizinstudium im Ausland und wollen dann im höheren Fachsemester nach Deutschland wechseln. Diesen Studierenden helfen wir, indem wir Studienplätze auch in höheren Fachsemestern in Deutschland einklagen.

Die Medizinische Hochschule Hannover hatte sich jetzt etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Sie wollte Studierende, die ihren Studienplatz erfolgreich eingeklagt hatten, nur dann einschreiben, wenn sie nachweisen, dass sie sich im Ausland exmatrikuliert haben. Diese Regelung ist offensichtlich rechtswidrig und darf ab sofort von der Medizinischen Hochschule Hannover nicht mehr angewendet werden. Dies ergibt sich aus mehreren von uns herbeigeführten Beschlüssen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 03.04.2017. Diese Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts gilt für alle Studieninteressierte und hat Bedeutung auch über Niedersachsen hinaus. Denn der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht kann man entnehmen, dass eine solche Regelung von einem Landesgesetzgeber überhaupt nicht getroffen werden dürfte und folglich auch nicht von einer Hochschule. Damit wird jetzt der Wechsel zurück nach Deutschland einfacher.

Münster, 19.04.2017

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht