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Studienplatzklage
Studierfähigkeitstest Psychologie: Chancen bei der Bewerbung und Risiken bei der Studienplatzklage

Der Erfolg einer Bewerbung für einen Studienplatz BA Psychologie hängt ab dem WS 23/24 an vielen Hochschulen von dem Ergebnis des Studierfähigkeitstests ab, der von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie entwickelt wurde. Dieser Beitrag informiert darüber, wo Bewerber mit einem guten Testergebnis besonders gute Chancen haben und was man bei der Bewerbung bedenken sollte, wenn man einen Studienplatz in Psychologie einklagen will.

Wo sich bewerben?

Den Test berücksichtigen derzeit 15 Universitäten, dazu haben wir eine Übersicht erstellt. Ab Sommersemester 2024 kommt die Universität Würzburg dazu.

Eine spezielle Quote, bei der es nur auf das Testergebnis ankommt, gibt es an der Uni Saarbrücken (20% der Plätze) und an der Uni Leipzig (10% der Plätze). Diese Quoten sind recht klein, sodass hier nur Bewerber mit einem besonders guten Testergebnis zum Zuge kommen können. Von den Unis, die den Test berücksichtigen vergeben wiederum nur wenige Studienplätze allein nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung: HU Berlin 20%, Leipzig 10%, Osnabrück 20% und das Saarbrücken ebenfalls 20%.

Bei allen anderen Universitäten, die den Test berücksichtigten spielt er eine erhebliche Rolle.

Wie berücksichtigen die Universitäten das Testergebnis?

Für die Note der Hochschulzugangsberechtigung und für das Testergebnis gibt es eine bestimmte Zahl von Punkten, anschließend wird eine Rangfolge der Bewerber nach ihrer Gesamtpunktzahl gebildet. Je höher die Zahl der Punkte für den Test, desto höher die Bedeutung des Testergebnisses. Einige Universitäten vergeben bis zu 50% der Punkte für den Test.

Auch wenn es noch keine Erfahrungen mit dem Vergabeverfahren unter Einbeziehung des neuen Tests gibt, so lässt sich schon sagen, dass dann, wenn der Test berücksichtigt wird, ohne den Test eine Bewerbung kaum Erfolgsaussichten hat.

Was kann man falsch machen?

Aber auch umgekehrt gilt: allein mit einem guten Testergebnis ist ein Studienplatz auch nicht garantiert. Denn es gibt auch einen Zusammenhang zwischen der Note des Studierfähigkeitstest und der Note der Hochschulzugangsberechtigung. Wer kein gutes Abi macht, der erzielt oft auch kein gutes Testergebnis.

Das kann zu einer Falle für eine Studienplatzklage werden. Zwar spielt das Testergebnis für die Studienplatzklage grds. keine Rolle. Wer aber allein auf den Bewerbungserfolg wegen des Testergebnisses hofft, kann seine Chance bei einer Studienplatzklage mindern. Denn in vielen Bundesländern ist eine Studienplatzklage nur möglich, wenn man sich an der Universität auch über Hochschulstart beworben hat. Eine Bewerbung bei Hochschulstart ist aber nur bei 12 Universitäten möglich. Wer sich an allen Universitäten bewirbt, die den Test anbieten, verschlechtert die Möglichkeiten einer Studienplatzklage erheblich.

Deshalb sollte man sich über die beste Strategie am besten schon vor Abschluss der Bewerbungsfrist am 15.7. informieren, z.B. in unseren kostenlosen Videoseminaren zur Studienplatzklage. 

Münster, 05.06.2023

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht