Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Studienplatzklage Psychologie erfolgreich

Die Universität Bremen hat im laufenden Wintersemester 2008/09 ihre Ausbildungskapazität im Fach Psychologie (Bachelor) so wenig ausgelastet, dass alle Kläger, die einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatten, vom Verwaltungsgericht zugelassen werden konnten.

Durch Beschluss vom 03.12.2008 hat das Verwaltungsgericht Bremen festgestellt, dass an der Universität Bremen im Fach Psychologie, 1. Fachsemester 29 Studienplätze zu wenig ausgewiesen waren. Die Kapazität war daher bei weitem nicht ausgelastet.

Alle Studienbewerber, die einen Antrag auf Zulassung gestellt hatten und gleichzeitig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Gericht angebracht hatten, sind nunmehr glückliche Inhaber eines vorläufigen Studienplatzes bei der Universität Bremen.

Gerade im Fach Psychologie zeigt sich immer wieder, dass viele Universitäten ihre Kapazität nicht auslasten und die gerichtlichen Anträge auf Zulassung bzw. die Studienplatzklagen Erfolg versprechend sind.

So ist es uns in der Vergangenheit immer gelungen, unseren Mandanten zu einem Studienplatz im Fach Psychologie zu verhelfen.

Münster, 10.12.2008

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht