Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Studienplatzklage Medizin: 100 % Erfolgschance

Im letzten Wintersemester 2007/08 haben alle diejenigen unserer Mandanten, die sich vor dem 15.07.2007 wegen einer Studienplatzklage im Fach Medizin oder Zahnmedizin an uns gewandt hatten, einen Studienplatz erhalten. Diese 100 %ige Erfolgsquote kann allerdings nur erreicht werden, wenn tatsächlich rechtzeitig vor dem 15.07. eines jeden Jahres die notwendigen Schritte unternommen werden.

Aus diesem Grunde ist es allen Studienbewerbern, die voraussichtlich die Zulassungskriterien in den harten Numerus clausus-Fächern nicht erfüllen zu raten, sich jeweils vor dem Wintersemester spätestens Anfang Juli sowie bezüglich des Sommersemesters jeweils Anfang Januar an uns zu wenden.

Dies gilt auch im Fach Psychologie. Hier waren alle Studienplatzklagen in der Vergangenheit durchweg erfolgreich.

Studienplatzklagen sind umso erfolgreicher, je eher mit den Vorbereitungen hierzu begonnen wird. Allen Eltern ist daher zu empfehlen, sich rechtzeitig vor dem Abitur ihrer Kinder um eine Rechtsschutzversicherung zu bemühen, die sowohl das Verwaltungsrecht umfasst als auch für Numerus clausus-Probleme eintritt. Weiterhin ist allen Eltern von Abiturienten, die voraussichtlich die Zugangskriterien für das beabsichtigte Studium der Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin nicht erfüllen zu empfehlen, sich um einen Studienplatz im Ausland (z. B. Ungarn oder Tschechien) zu bemühen. Mit anrechenbare Leistungen aus einem Auslandsstudium kann nämlich sehr Erfolg versprechend anschließend eine Studienplatzklage in einem höheren Fachsemester durchgeführt werden.

Münster, 11.09.2008