Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Studienplatzklage ins 1. Klinische Semester Medizin

Trotz eines erheblich gestiegenen Andrangs auf Studienplätze im 1. Klinischen Semester im Studiengang Medizin ist es uns gelungen, 93 % unserer Mandanten, die sich im Wintersemester 2013/14 und Sommersemester 2014 an uns gewandt haben, zu einem Studienplatz im 1. Fachsemester des klinischen Studienabschnitts zu verhelfen.

Allerdings ist festzustellen, dass die Zahl derjenigen Studienbewerber, die aus dem Ausland zurückkommen und in Deutschland einen Studienplatz im 1. Klinischen Semester Medizin einklagen wollen, erheblich angestiegen ist. Dies führt dazu, dass es oft nicht auf Anhieb möglich ist, einen Studienplatz einzuklagen sondern es in vielen Fällen erforderlich ist, gegen einen erstinstanzlichen Beschluss der Verwaltungsgerichte Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Hierdurch kann ein gerichtliches Verfahren auf Zuteilung eines Studienplatzes im 1. Klinischen Semester auch im einstweiligen Anordnungsverfahren bis zu einem Jahr dauern!

Letztlich ist jedoch maßgebend, ob Erfolge erzielt werden und dies ist in der Vergangenheit immer noch der Fall gewesen.

Es ist aber dringend zu empfehlen, sich bereits vor Ablegung des Physikums im Ausland und zwar möglichst bereits mindestens ein halbes Jahr vor dem Termin des Physikums anwaltlichen Rat über das weitere Vorgehen einzuholen. Nur so kann erreicht werden, dass die Wartezeit zwischen dem Physikum und der Einschreibung in das 1. Klinische Semester nicht zu lang wird.

Münster, 17.12.2014

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht