Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Universitäten Lübeck und Kiel verschweigen Medizinstudienplätze

Das Land Schleswig-Holstein hatte kurz vor Beginn des Wintersemesters 2008/09 die Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen Personals erhöht. So haben Professoren statt bisher eine Lehrverpflichtung von 8 Semesterwochenstunden nunmehr eine Lehrverpflichtung von 9 Semesterwochenstunden.

Diese Anhebung der Lehrverpflichtung, die im Vorfeld der Gesetzesänderung natürlich längst bekannt war, haben die Universitäten Lübeck und Kiel bei der Kapazitätsberechnung nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Sie haben vielmehr durch verschiedene undurchsichtige Berechnungsschritte die Kapazität nicht – wie es erforderlich gewesen wäre – erheblich erhöht sondern die Zulassungszahlen in einem bedeutend niedrigeren Umfang als es erforderlich gewesen wäre, angehoben.

Dem hat das Verwaltungsgericht Schleswig nun im Rahmen von Studienplatzklagen ein Ende bereitet, indem es die Zulassungszahlen an der Universität Lübeck im Fach Medizin um 22 Plätze und an der Universität Kiel um 5 Plätze erhöht hat. Die entsprechenden Studienplätze hat das Verwaltungsgericht nach Leistung und Wartezeit unter den Klägern verteilt.

Leider ist immer wieder festzustellen, dass der Verordnungsgeber zwar versucht, durch eine Erhöhung der Ausbildungsverpflichtung des Lehrpersonals für eine höhere Ausbildungskapazität zu sorgen, dass jedoch durch verschiedene „Berechnungstricks“ die Universitäten die entsprechende Erhöhung der Ausbildungskapazität wieder unterlaufen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig zeigt einmal wieder, dass eine Studienplatzklage nach wie vor sehr erfolgversprechend ist.

Münster, 25.02.2009

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht