Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Erfolgsquoten bei Kapazitätsklagen (Studienplatzklagen)

Die Erfolgsquoten bei Kapazitätsklagen hängen nicht ausschließlich von unserem juristischen Geschick ab, sondern natürlich auch von der jeweiligen Gesamtzahl der Kläger: Unter ihnen werden im Erfolgsfall die zusätzlich aufgedeckten Studienplätze verteilt (durch Los- oder andere Verfahren). Je nach Zahl der Kläger kann das zu beträchtlichen Schwankungen der Erfolgsquote führen.

Zu den Erfolgsquoten im 1. Fachsemester im Studiengang Human- und Zahnmedizin Folgendes:

Im Wintersemester 2008/09 sowie 2009/10 lag unsere Erfolgsquote im Studiengang Humanmedizin bei ca. 72 % und im Studiengang Zahnmedizin bei ca. 75 %. Im Wintersemester 2010/11 lag die Erfolgsquote im Studiengang Humanmedizin bei ca. 63 % und in Zahnmedizin bei ca. 50 %. Im Wintersemester 2011/12 war in Humanmedizin ein kleiner Anstieg auf 76 % Erfolgsquote zu verzeichnen! In der Zahnmedizin lag die Erfolgsquote bei ca. 40 %.

Leider ist die Erfolgsquote im Wintersemester 2012/13 in Humanmedizin auf ca. 40 % gesunken. In der Zahnmedizin lag die Erfolgsquote dann jedoch wiederum bei ca. 50 %. Zum Wintersemester 2013/14 stiegen die Erfolgsquoten sowohl in der Human- als auch in der Zahnmedizin dann wiederum an. In der Humanmedizin auf ca. 58 % und in Zahnmedizin auf ca. 60 %. Auch zum Wintersemester 2014/15 stiegen die Erfolgsquoten auf wiederum ca. 82 % in der Humanmedizin und auf ca. 70 % in der Zahnmedizin. Zum Wintersemester 2015/16 liegt die Erfolgsquote in der Humanmedizin dann bei ca. 57 % und in der Zahnmedizin bei ca. 43 %. Hier können sich jedoch noch Änderungen ergeben, da die Verfahren zum Wintersemester 2015/16 noch nicht komplett abgeschlossen sind.

Da die Gerichtsverfahren zum Wintersemester 2016/17 weitgehend noch nicht abgeschlossen sind, können wir hier noch keine Erfolgsquoten angeben.

Deutlich höher liegt allerdings der Erfolg für den Quereinstieg ins höhere Fachsemester (s.u.: Kapitel B): Sowohl in der Human- als auch Zahnmedizin liegen die Erfolgsquoten in der letzten Zeit bei 80 bis 90%!

Diese Erfolgsquoten beruhen auf der Tatsache, dass unsere Mandanten durchschnittlich zehn oder mehr Universitäten pro Wintersemester verklagen.

Im Fach Tiermedizin schwankt die Erfolgsquote stark, da es bekanntlich nur fünf Universitäten gibt, die diesen Studiengang anbieten. Die besten Erfolge gibt es hier im höheren Fachsemester.

Münster, 29.05.2017

Mechtild Düsing, Fachanwältin für Verwaltungs- Erb- und Agrarrecht