Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Erste Erkenntnisse zum neuen Auswahlverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung

Anfang Mai 2018 haben sich die höchsten Beamten der Länderministerien auf die Eckpunkte der Änderung des Zulassungsverfahrens in den Medizin-Fächern geeinigt. Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.12.2017 große Teile des bisherigen Vergabeverfahrens im Fach Medizin für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis Ende des Jahres 2019 gesetzt, um ein neues Verfahren zu entwickeln. Diese Frist ist ausgesprochen kurz, so dass zu befürchten ist, dass eine gründliche Neuregelung bis Ende 2019 gar nicht möglich sein wird.

Die Eckpunkte bisher:
Die so genannte Wartezeitquote soll ganz entfallen. Bisher wurden 20 % der Studienplätze in einer Wartezeitquote vergeben, wobei die Wartezeit in der Vergangenheit im Fach Medizin schon auf 15 Semester gestiegen war. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine so lange Wartezeit für verfassungswidrig erklärt.

Anstelle der Wartezeitquote soll eine so genannte „Talentquote“ gesetzt werden, die sehr guten Bewerbern die Möglichkeit geben soll, ihre überragende Eignung unabhängig von der Abiturnote nachzuweisen.

Die bisher 20 % umfassende Abiturbestenquote wird bleiben. Die Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen (bisher 60 %) soll mit gewichteten Abiturnoten weitergehen, wobei mindestens ein weiteres Auswahlkriterium außerhalb der Note hinzukommen muss. Ob die Gewichtung der drei Quoten (Abiturbeste, Talent und Auswahlverfahren der Hochschulen) bei 20, 20 und 60 % bleibt, ist noch nicht sicher.

Ein großes Problem stellt allerdings die Frage dar, wie mit den bereits seit vielen Semestern Wartenden (Warteschlange) umgegangen werden soll. Fraglich ist, ob es rechtmäßig sein wird, ab SS 2020 die Wartezeitquote ganz wegfallen zu lassen, ohne eine Übergangsregelung einzuführen. Da dies sicherlich zu einem Sturm der Entrüstung und zu zahlreichen Klagen führen würde, wird über eine Übergangslösung nachgedacht. Wie diese allerdings aussehen soll, ist völlig unklar.

Mit Sicherheit wird die Übergangslösung nicht so ausfallen, dass jedem, der bereits lange Jahre wartet, ein Studienplatz zugeteilt werden kann. Alternative Strategien sind daher gefragt!   Da außerdem die Softwarekapazität der Stiftung für Hochschulzulassung problematisch ist, ist sogar die Rede davon, dass im Rahmen einer Übergangsregelung möglicherweise das Auswahlverfahren der Hochschulen vorübergehend ganz entfallen muss.

Näheres wird man wahrscheinlich erst im September 2018 erfahren können.

Studienplatzklagen sind nach wie vor eine erfolgsversprechende Strategie, um dem zukünftigen Chaos bei der Stiftung für Hochschulzulassung zu entkommen.

Zu unserer Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 19.12.2017 siehe <link http: www.faz.net aktuell feuilleton hoch-schule talent-statt-wartezeit-neuordnung-bei-den-medizinern-15585362.html _blank>dieser Artikel.

Weitere Informationen finden Sie in der <link https: www.zeit.de medizinstudium-arzt-numerus-clausus-bundesverfassungsgericht _blank>ZEIT.

Münster, 15.05.2018

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin