Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Die Zahl der Studienanfänger explodiert

Wie aus Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz (KMK) hervor geht, liegen die Zahlen der Studienanfänger von 2009 bis 2020 erheblich höher als bisher angenommen.

Die neuesten Berechnungen der Kultusministerkonferenz ergeben, dass in den Jahren 2011 bis 2015 jährlich mit über 400.000 Studienanfängern gerechnet werden muss. Der Höhepunkt soll im Jahr 2013 bei 424.000 Studienanfängern liegen.

Im Vergleich dazu waren es 2005 nur 356.000 Studienanfänger.

Die Politik hat sich bisher auf diese rasante Steigerung der Studienanfängerzahlen überhaupt noch nicht eingestellt. Der Hochschulpakt I für die Jahre 2007 bis 2010 soll lediglich 91.000 neue Studienplätze schaffen. Der Hochschulpakt II für die Jahre 2011 bis 2015 ging von einem Bedarf von 200.000 neuen Studienplätzen aus. Da jedoch nach den Berechnungen der SPD mindestens 275.000 neue Studienplätze gebraucht werden, wird man mit diesem Hochschulpakt II nicht hinkommen.

Mit dem bisher bereit gestellten Geld können allenfalls so genannte „Billigstudienplätze“ in den Geistes- und Sozialwissenschaften geschaffen werden. Naturwissenschaftler, Ingenieure und Mediziner brauchen jedoch pro Studienplatz bedeutend mehr Geld, ein Medizinstudienplatz kostet um die 28.000,00 €.

Es ist damit zu rechnen, dass zwar in den Geistes- und Sozialwissenschaften reichlich zusätzliche Studienplätze geschaffen werden, nicht jedoch in den Naturwissenschaften und für die Mediziner.

Aus diesem Grunde wird der Kampf um die Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin und auch in den Ingenieur- und Naturwissenschaften zunehmen.

Der Numerus clausus wird sich daher in Zukunft enorm verschärfen.

Seit langen Jahren ist es üblich, dass in harten Numerus clausus-Fächern Studienplätze über die Gerichte eingeklagt werden. Angesichts der zukünftigen Studienanfängerzahlen sollte sich niemand mehr auf eine Zulassung über die Wartezeit verlassen. Es ist damit zu rechnen, dass die Wartezeiten enorm ansteigen werden, sodass in vielen Fällen die sofortige Einklagung eines Studienplatzes über die Gerichte der einzig richtige Ausweg aus der Misere ist.

Münster, 20.10.2008

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt