Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
NC Psychologie – Studienplatzklage Erfolg versprechend

Erstaunlicher Weise wird im Fach Psychologie wenig geklagt, obwohl der Numerus clausus dort sehr scharf ist. Die Zahl der Studienplätze hat im Wintersemester 2007/08 gegenüber dem Wintersemester 2006/07 um 2,4 % abgenommen. Die Anzahl der Bewerber hat sich dagegen um 42,2 % erhöht, sie ist nämlich vom Wintersemester 2006/07 von 5.980 auf 10.338 Bewerber gestiegen! Es fand somit fast eine Verdoppelung der Bewerberzahlen statt.

Da ein Großteil der Universitäten vom Diplomstudiengang auf den Bachelor-Studiengang umgeschaltet hat, finden die Bewerbungen jetzt jedoch nicht nur bei der ZVS sondern auch direkt bei den Universitäten statt. Auch gegen die Ablehnungsbescheide der Universitäten in den Bachelor-Studiengängen ist jedoch eine Kapazitätsklage möglich.

In unserem Büro werden seit mehr als 30 Jahren Numerus clausus-Prozesse mit großem Erfolg durchgeführt. Gerade im Fach Psychologie waren diese Prozesse in der Vergangenheit durchweg erfolgreich! Die Zahl der Kläger ist – im Gegensatz zu der Anzahl der Kläger im Fach Medizin und im Fach Zahnmedizin – jedoch sehr gering. Um so besser sind jedoch die Klageaussichten!

Gerade auch bei der Umstellung vom Diplomstudiengang auf den Bachelor-Studiengang wird es viele Probleme der Kapazitätsberechnung geben, die zu zusätzlichen Studienplätzen, die durch die Gerichte vergeben werden, führen werden.

Zu beachten ist, dass bei manchen Universitäten Vorfristen für eine Kapazitätsklage einzuhalten sind. Diese liegen in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt bereits beim 15.07. bzw. 15.01. eines jeden Jahres. Bei anderen Universitäten laufen solche Fristen ab am 01.10. bzw. 15.10.

Man sollte daher nicht abwarten, bis der letzte ZVS-Bescheid ergangen ist bzw. das letzte Nachrückverfahren durchgeführt wurde. Wenn beispielsweise wegen eines relativ schlechten Notendurchschnitts eine Zulassung sowieso kaum in Aussicht steht, sollten rechtliche Schritte möglichst bereits im September für das Wintersemester und im März für das Sommersemester eingeleitet werden.

Münster, 29.08.2007