Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Numerus clausus-Klagen gegen Auswahlverfahren der Universitäten

Erstmals haben die Universitäten im Wintersemester 2005/06 ein neues Auswahlverfahren angewendet. Die Hektik hinsichtlich der Verabschiedung von Satzungen für dieses Auswahlverfahren war groß. Viele Universitäten haben es nicht geschafft, ordnungsgemäße Satzungen hinsichtlich der Auswahlverfahren zu verabschieden. Ob die verabschiedeten Satzungen über die Auswahlverfahren inhaltlich mit den gesetzlichen Grundlagen übereinstimmen, ist darüber hinaus fraglich.

Es bestehen daher durchaus Chancen, die Universitäten wegen fehlerhafter Auswahlverfahren zu verklagen. Allerdings muss in jedem Einzelfall genau überprüft werden, ob sich die Universität an die gesetzlichen Grundlagen gehalten hat oder nicht. Nur wenn festgestellt werden kann, dass die gesetzlichen Grundlagen für ein rechtmäßiges Auswahlverfahren nicht eingehalten wurden, kann mit Erfolg Klage erhoben werden.

Wir sind aufgrund unserer Gesetzes- und Verordnungssammlung in der Lage, die Chancen einer Klage gegen das Ergebnis eines Auswahlverfahrens zu überprüfen. Hierzu brauchen wir von Ihnen nur die vollständige Kopie Ihres ZVS-Bescheides (aller drei Bescheide).

Die Klagefrist läuft Ende des Monats ab.

Münster, 19.10.2005