Hochschulrecht / Studienplatzklage

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Studienplatzklage
Psychologie, ein angesagtes Studienfach

Wir machen den Weg frei – mit der Studienplatzklage

Das Interesse am Studium der Psychologie ist so groß wie nie. Die Berufschancen sind hervorragend, von einem „Run auf die Psychologie“ berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 26.07.2020.

Kein Wunder, dass die Nachfrage nach Psychologiestudienplätzen deutlich schneller wächst als die Zahl der Studienplätze. Inzwischen kommen auf jeden Studienplatz acht Bewerber, mehr als im Fach Medizin. Die Zulassung für das Studium der Psychologie läuft derzeit vorwiegend über die Note. Ohne eine gute „1“ hat man im regulären Bewerbungsverfahren so gut wie keine Chance.

Das Psychotherapeutengesetz hat es noch einmal schwieriger gemacht. Es gilt für alle, die ihr (Bachelor-) Studium nach dem 1.9.2020 begonnen haben. Wesentliche Änderung: für den Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten reicht künftig nicht mehr ein MA Psychologie, dafür gibt es künftig einen speziellen MA Psychotherapie. Der Hintergrund dieser Neuregelung ist offenkundig: der Staat will mit dem Studienplatzangebot für den MA Psychotherapie den Zugang zum Beruf der Psychotherapeuten steuern. Es soll nicht „zu viele“ Psychotherapeuten geben. So steht es ausdrücklich in der Begründung des Gesetzes.

Aber nicht nur die Masterausbildung ändert sich, auch die Bachelorausbildung Psychologie ändert sich. Zwar gibt ein keinen BA Psychotherapie, aber nicht jeder der heute angebotenen BA Psychologie Studiengänge qualifiziert die Absolventen für den künftigen MA Psychotherapie. Das Psychotherapeutengesetz sieht vor, dass bereits der Bachelor – und nicht wie bisher erst der Masterstudiengang - an einer Universität absolviert werden muss – oder an einer den Universitäten gleichgestellten Hochschule. Ein Bachelor an einer (privaten) Fachhochschule reicht für den späteren Master für Psychotherapie aber nicht aus, auch wenn sich diese als „Hochschule“ bezeichnet oder mit dem englischen Titel „University of Applied Sciences“ schmückt. Dort wird der BA zur teuren Sackgasse. Es gilt rechtzeitig an eine Universität zu wechseln und dort den BA abzuschließen.

Aber auch bei den von (staatlichen) Universitäten angebotenen BA Studiengängen Psychologie gilt es aufzupassen: Nicht alle Universitäten haben bereits ihre BA Studienordnung auf die neuen Anforderungen des neuen Psychotherapeutengesetzes für den Bachelor umgestellt. Es ist zwar zu erwarten, dass die weitaus meisten Hochschulen diese Umstellung der Studiengänge im Laufe des nächsten Jahres umsetzen werden, manche Universitäten warnen Studienbewerber aber bereits ausdrücklich, dass es bei der Einschreibung in den BA Psychologie keine Garantie gibt, später auch in den neuen, dem Psychotherapeutengesetz genügenden Studiengang BA Psychologie übernommen zu werden. Grund: die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes stellen erhöhte Anforderungen an Lehraufwand im Bachelorstudiengang. Mehr Lehre kostet mehr Geld. Ohne mehr Geld in der Kasse führt dies zu einer Reduzierung der Zulassungszahlen.

Grund genug, sich also rechtzeitig beraten zu lassen.

Aber es gibt auch gute Nachrichten: Studienplätze im Fach Psychologie können mit einer Studienplatzklage erfolgreich eingeklagt werden. Die Chancen auf einen Studienplatz sind in diesen Verfahren im Durchschnitt wesentlich besser als in anderen NC-Verfahren, weil es derzeit noch recht wenige Studienplatzkläger gibt. Stellt man es mit der Bewerbung und der Studienplatzklage richtig an, dann steht der Weg zum Traumberuf Psychologe offen – für jeden Abiturienten unabhängig von der Note. Dieser Weg zur Studienplatzklage steht auch denjenigen offen, die bereits im BA Studiengang Psychologie an der FernUni Hagen eingeschrieben sind. Denn dieser BA Studiengang eröffnet nicht den Zugang zum MA Psychotherapie, wie in einem von uns geführten Verfahren das OVG Schleswig-Holstein entschieden hat.

Münster, 10.01.2023

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht