Hochschulrecht / Studienplatzklage

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Studienplatzklage
Psychologie: harter NC droht

Die Bundesregierung will die Ausbildung der Psychotherapeuten reformieren. Kernpunkt des Entwurfs zur Novellierung des Psychotherapeuten-Gesetzes ist die Einführung eines eigenständigen Hochschulstudiengangs Psychotherapie. Damit droht ein besonders harter Numerus Clausus.

Derzeit führt der Weg zum Beruf des Psychotherapeuten über das Studium der Psychologie. 70 Prozent der Studierenden entscheiden sich dafür, später als Psychotherapeuten zu arbeiten. Aus Sicht der Bundesregierung sind das zu viele. Deshalb soll es künftig einen eigenen Studiengang geben, der künftig das Nadelöhr für den Berufszugang bildet. Mit dem Numerus Clausus für diesen Studiengang wird dann die Zahl der späteren Psychotherapeuten reguliert. Das ist staatliche Bildungsplanung, bei der die Berufsfreiheit der Studierenden auf der Strecke bleibt und es wie so oft ums Sparen geht.

Die Neuregelung soll ab 2020 gelten - besser also, man fängt in diesem Jahr mit dem Psychologiestudium an. Zuletzt benötigten Studienbewerber mindestens ein Abitur mit einer Note von 1,7, um im Vergabeverfahren einen Studienplatz zu erhalten. Eine Studienplatzklage macht den Weg zum Psychologiestudium allerdings für jeden Abiturienten frei.

Lesen Sie das Interview mit Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler zu dem Gesetzentwurf.

 

Münster, 18.02.2019

Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht