Keine Kürzung des Krankengeldes
Krankengeld kann bei Langzeiterkrankungen über mehrere Jahre bezogen werden. Aus diesem Grunde wird es regelmäßig der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.
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Münster, 20.12.2010
Unfallversicherungsschutz für Fahrgemeinschaften
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer Entscheidung vom 12.01.2010 – B 2 U 36/08 R – die Rechte der Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft gestärkt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitunfällen von Versicherten ein. Versichert sind normalerweise Arbeitnehmer, aber auch andere Personen wie Schüler. Arbeitsunfälle sind normalerweise Unfälle bei Verrichtung der versicherten Tätigkeit. Daneben sind jedoch auch Wegeunfälle versichert, das sind Unfälle auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit oder für Schüler von und zur Schule. Darüber hinaus sind auch Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft versichert, wenn der Weg vom unmittelbaren Weg zur Arbeit oder zur Schule abweicht, um mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b SGB VI).
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Münster, 20.12.2010