Private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ): Berufsunfähigkeit und Verweisungstätigkeit
Private BUZ-Verträge werden abgeschlossen, um die wirtschaftlichen Risiken einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Arbeitskraft zu mindern. Leistungen aus der BUZ werden gewährt, wenn der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
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Münster, 31.07.2001