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Verwaltungsrecht
Verwaltungsgericht bestätigt Zweifel an den Abordnungen – Entscheidungen der Bezirksregierung rechtswidrig

Die Bezirksregierung Münster hat mittlerweile eine Vielzahl an Lehrkräften an Grundschulen im Ruhrgebiet abgeordnet. Schon im März diesen Jahres äußerten wir Zweifel, ob die Abordnungen rechtmäßig sein werden. Ein rechtliches Vorgehen gegen die Abordnungen schien bereits damals sinnvoll.

Einzelne Abordnungen konnten wir bereits im Anhörungsverfahren verhindern. Trotzdem hat die Bezirksregierung mittlerweile eine Vielzahl an Lehrerinnen und Lehrern abgeordnet. Einige Lehrkräfte vertreten wir nunmehr vor Gericht und legten im Eilverfahren dar, weshalb die Abordnungen offensichtlich rechtswidrig sind.

Das Verwaltungsgericht Münster bestätigt nun in ersten richterlichen Hinweisen unsere Auffassung: Auch das Verwaltungsgericht hat erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Abordnungsverfügungen!

Im Mittelpunkt steht dabei die Ermessensentscheidung der Bezirksregierung. Bereits das Vorgehen im März ließ daran Zweifel aufkommen. Diese haben sich zwischenzeitlich bestätigt und werden auch vom Verwaltungsgericht geteilt. Die Bezirksregierung ist – so nun auch das Verwaltungsgericht – den rechtlichen Anforderungen ersichtlich nicht gerecht geworden.

Das zeigt: Es lohnt sich, gegen die Abordnungsverfügungen der Bezirksregierung vorzugehen. Betroffene Lehrkräfte sollten schnellstmöglich prüfen lassen, ob gegen die Abordnung noch vorgegangen werden kann.

Update vom 12.08.2024: Das Verwaltungsgericht Münster hat nun entschieden: Die Abordnungen sind rechtswidrig. Die Bezirksregierung Münster hat daraufhin die Abordnungen aufgehoben. Wenn die Lehrkräfte nicht gerichtlich gegen die Abordnungsverfügung vorgegangen sind und die Klagefrist abgelaufen ist, dürfen sie trotzdem weiterhin abgeordnet werden. Es besteht aber auch für diese Lehrkräfte noch eine letzte Chance, gegen die Abordnung vorzugehen

Münster, 26.07.2024

Julius Altmiks, Rechtsanwalt