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Mit ChatGPT zum Studienplatz?

Alle reden mit ihrer KI. Kann sie auch beim Weg zu einem Studienplatz helfen?

Ich habe es mit „Anwalt ChatGPT“ versucht. Erste Frage, verhältnismäßig einfach: Kann man in NRW einen Studienplatz außerkapazitär einklagen, auch wenn man sich innerkapazitär nicht beworben hat. (siehe Grafik unten)

ChatGPT gibt folgende Antwort: „Eine Studienplatzklage ohne vorherige Bewerbung ist grundsätzlich problematisch, aber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich, - vor allem im Bundesland Nordrhein - Westfalen (also auch in Münster)“ (siehe Grafik unten)

Leider ist die Antwort falsch, wie der einfache Blick in die VergabeVO NRW belegt, denn in § 33 Satz 3 VergabeVO NRW heißt es: „Antragsberechtigt sind allein Bewerberinnen und Bewerber, die sich an der Hochschule für das entsprechende Semester um einen Studienplatz desselben Studienganges innerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen beworben haben“.

Einigermaßen ernüchtert dann Frage 2 wo denn wohl aussichtsreich ein Studienplatz eingeklagt werden kann. Die Antwort von ChatGPT: Universität Koblenz, Siegen, Greifswald, Wuppertal, Kassel, Vechta, Hildesheim, Oldenburg und Bamberg. (siehe Grafik unten)

Problem nur: in Vechta und Oldenburg gibt es gar keinen Studiengang Bachelor Psychologie, den man einklagen kann und der Studiengang Psychologie an der Universität Koblenz-Landau wird inzwischen an der Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau angeboten. An der FernUni Hagen gibt es nicht einmal Zulassungsbeschränkungen, warum also klagen? 

ChatGPT ist also für Studienplatzklagen (derzeit) unbrauchbar. Gut, dass man nicht nur mit der KI, sondern auch mit lebensechten Anwälten sprechen kann, z.B. bei unseren kostenlosen Videoveranstaltungen. 

Münster, 19.08.2025

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht