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Intransparente Rückforderungen bei der Neustarthilfe: Klagen bringt Licht ins Dunkle

Aktuell versenden die Bezirksregierungen zahlreiche Schlussbescheide über die Gewährung der Corona-Überbrückungshilfen („Neustarthilfe“). Diese sind meist umfangreich, aber nicht aufschlussreich. Oft ist nicht nachvollziehbar, welche Zahlen die Bezirksregierung ihrer Berechnung zugrunde legt. Hier hilft es oftmals nur, zu klagen.

Während des ersten Corona-Winters 2021/2022 unterstützte das Land NRW Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe mit Neustarthilfen. Diese Billigkeitsleistungen wurden zunächst vorläufig als „Kleinbeihilfe“, „Neustarthilfe Plus“ oder „Neustarthilfe 2022“ gewährt. Nun überprüfen die Bezirksregierungen die gewährten Beihilfen, setzen eine Betriebskostenpauschale fest und fordern teilweise bereits ausgezahlte Beihilfen zurück.

Wie die Bezirksregierung zur konkreten Rückforderung kommt, ist meist nicht ersichtlich. Teilweise enthalten die Bescheide nur allgemeine Ausführungen und nur das Endergebnis einer unbekannten Berechnung. In anderen Fällen enthalten die Bescheide zwar zumindest weitere Zahlen, wie etwa den Referenzumsatz und den Umsatz im Förderzeitraum. Die Bezirksregierung erläutert jedoch nicht, wie sie auf diese Zahlen kommt.

Eine solche Begründung reicht nicht aus. Wer einen solchen Bescheid erhält und die Berechnung nicht nachvollziehen kann, sollte klagen. 

Denn die Behörde muss einen Bescheid hinreichend begründen. Die Betroffenen müssen anhand der Begründung überprüfen können, ob die Rückforderung berechtigt ist. Dazu müssen sie zumindest die zugrunde liegende Berechnung nachvollziehen können. Es reicht also nicht aus, wenn der Bescheid gar keine Berechnung enthält oder wenn nicht ersichtlich ist, weshalb die konkreten Zahlen zugrunde gelegt wurden. Der Bescheid ist dann formell rechtswidrig.

Die Behörde hat dann im Gerichtsverfahren zwei Möglichkeiten: Entweder sie begründet den Bescheid nicht weiter – dann wird die Rückforderung durch das Gericht aufgehoben. Oder sie begründet den Bescheid noch hinreichend nach – dann können wir die Rückforderung auf dieser Grundlage überprüfen und entscheiden, ob wir das Klageverfahren fortführen. Die Kosten bis dahin hat die Behörde zu tragen.

Die Schlussbescheide müssen also nicht hingenommen werden. Es kann sich lohnen, die Bescheide anwaltlich überprüfen zu lassen. Falls notwendig, kann eine Klage Licht ins Dunkle bringen. Wenn die Bezirksregierung die Bescheide intransparent begründet, trägt sie dabei auch das Kostenrisiko.

Münster, 21.08.2025

Julius Altmiks, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht