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Bachelor Psychologie: Der Test, der zur Falle werden kann

Leider kann der Test aber dazu führen, dass man wichtige Fristen bei der Studienplatzklage verpasst. Das liegt daran, dass man nicht einfach schätzen kann, ob man mit Test und Abiturnote eine Chance auf Zulassung hat. Früher das einfacher, da gab es zwei Quoten, Abiturnote und ggfs Wartezeit. Anhand der Vorjahreswerte kann man dann verhältnismäßig leicht abschätzen die eigenen Erfolgsaussichten einschätzen. Mit dem Test ist es komplizierter geworden.

Nehmen wir als Beispiel die Auswahlordnung der Universität Münster. Nach der Zulassungszahlenverordnung für das Wintersemester 25/26 gibt es im BA Psychologie 180 Studienplätze. 20% davon werden nach Abiturnote vergeben, 20% nach dem Ergebnis des Tests, 65 % nach einer Kombination von Abiturnote (60%) und Test (40%), 11,9% nach Note und Wartezeit, pro Semester Wartezeit gibt es einen Bonus von 0,1 auf die Note, maximal 0.7. 3,1% der Studienplätze werden an beruflich Qualifizierte vergeben. 

In diesem Jahr wird auch in Münster der Test zugrunde gelegt. Man hat zwar sein Testergebnis, kann aber nicht einschätzen, ob man damit zum Zuge kommt. Ein Blick auf die NC Werte des Vorjahres bringt wenig, da damals die Zulassung nach der Note erfolgte. In Münster musste es eine 1,0 sein. Auch damit war der Studienplatz nicht sicher, das Los musste entscheiden. Die NC Werte anderer Universitäten sind wegen der vielfach höchst komplizierten Berechnungen wenig aussagekräftig. Mancher mag sich dann Zulassungschancen ausrechnen, die dann enttäuscht werden. 

Wer dann aber bis Ende September abwartet, hat viele Klagemöglichkeiten verpasst. Denn vielen Bundesländern muss man den außerkapazitären Zulassungsantrag in einer bestimmten Frist stellen. Verpasst man diese Frist, kann man später nicht mehr klagen. 

Immerhin: um die Fristen zu wahren, muss man nicht gleich klagen. Es reicht ein außerkapazitärer Antrag. Dieser löst (jedenfalls bei uns) nicht ansatzweise Kosten aus, die im gerichtlichen Verfahren entstehen können. 

Welche Fristen für die außerkapazitären Anträge gibt es? 

  • 15.07.: Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 01.09.: Hessen
  • 15.09.: Brandenburg, Bremen, Saarland
  • 30.09.: NRW
  • 01.10.: Berlin, Schleswig Holstein
  • 15.10.: Niedersachen (teilw.), Sachsen

Da es manchmal einige formale Anforderungen an den außerkapazitären Zulassungsantrag gibt, ist es keine gute Idee, bis zum letzten Tag zu warten. 

Münster, 19.08.2025

Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht