Zum urheberrechtlichen Schutz von Gutachterfotos
Am 29.04.2010 hatte der BGH entschieden, dass Lichtbilder, die ein Kfz-Sachverständiger erstellt hatte, urheberrechtlichen Schutz genießen. Einer Versicherung ist es verwehrt, ohne Einverständnis des Gutachters dessen Bilder bei ihren Bemühungen zur Veräußerung des Unfallfahrzeugs zu verwenden.
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Münster, 03.08.2011