Der scheidungsrechtliche Versorgungsausgleich bei Landes- und Kommunalbeamten
Einvernehmliche Regelung kann untragbare Ergebnisse bei Anwendung der gesetzlichen Regelung vermeiden
Wird eine Ehe geschieden, entscheidet das Familiengericht auch über die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Dabei gilt es, die während der Ehezeit durch die Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Dies erfolgt bei Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung intern durch Verrechnung der jeweiligen auszugleichenden Anrechte der Ehegatten.
mehr
Münster, 07.01.2015