Neue Selbstbehalte im Unterhaltsrecht
Sofern für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sogenannte privilegierte Volljährige) Unterhalt zu leisten ist, erhöht sich der notwendige Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 € auf 1.080,00 €, für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige von 800,00 € auf 880,00 €.
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Münster, 17.12.2014
Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Am 26.06.2014 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption verkündet worden und damit am 27.06.2014 in Kraft getreten.
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Münster, 17.12.2014
Kosten der Ehescheidung nach wie vor steuerlich absetzbar
Mit Urteil vom 16.10.2014 (4 K 1976/14) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG als außergewöhnliche Belastung nach wie vor steuermindernd abgesetzt werden können.
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Münster, 17.12.2014