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Befristung des nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit und Gebrechen
Durch das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsänderungsgesetz (UÄndG) wurde das Unterhaltsrecht den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Gerade die häufige Erwerbstätigkeit vieler Ehefrauen während der Ehe und die hohen Scheidungsraten lassen die Grundannahme, dass die Ehe eine lebenslange Versorgung in verbundener Treue durch den anderen Ehegatten gewährleistet, nicht mehr zu.
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Münster, 22.09.2010
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
Nach Ansicht des BVerfG stellt die gesetzliche Regelungen der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 u. 1672 Abs. 1 BGB, nach der die Mutter einer gemeinsamen Sorgerklärung die Zustimmung verweigern kann, ohne dass dies einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich wäre, einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz dar.
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Münster, 22.09.2010
Ausbildungsunterhalt: Der Student bzw. die Studentin hat als volljähriges Kind gegen seine Eltern einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.
Der Student bzw. die Studentin hat als volljähriges Kind gegen seine Eltern aus dem Verwandtschaftsverhältnis einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Dieser Unterhalt umfasst den gesamten der bisherigen Lebensstellung entsprechenden Lebensbedarf einschließlich der Kosten für eine Berufsausbildung.
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Münster, 16.07.2010
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zum nachehelichen Betreuungsunterhalt
Vor einem Jahr trat die Reform des neuen Unterhaltsrechts in Kraft. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht vom 18.03.2009 - XII ZR 74/08 - klargestellt, dass geschiedene Frauen, die ein gemeinsames Kind betreuen, nach einer Ehescheidung künftig deutlich schneller wieder einen Vollzeitjob annehmen müssen.
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Münster, 22.01.2010