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Gesetzesentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs liegt vor!
Nachdem der Bundestag das neue Unterhaltsrecht zum 01.01.2008 verabschiedet hat, stehen bereits weitere Reformen an. So hat das Kabinett im August 2008 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs beschlossen. Diese Reform des Güterrechts soll am 01.09.2009 in Kraft treten.
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Münster, 15.09.2008
Das neue Unterhaltsrecht - Des einen Freud, des anderen Leid.
Das neue Unterhaltsrecht ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Es hat das Ende der traditionellen Hausfrauenrolle besiegelt. Waren es früher vor allem die Männer, die sich mit Eheverträgen vor Unterhaltsansprüchen schützen wollten, werden sich künftig Frauen rechtlich absichern müssen - vor allem, wenn sie sich ganz um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen.
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Münster, 02.04.2008
Bundesverfassungsgericht stärkt Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter
Nach der Trennung und Scheidung hat ein Ehegatte für den Unterhalt des anderen Ehegatten aufzukommen, solange und soweit von diesem wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. So bestand nach der Gesetzeslage bis zum 31.12.2007 für den Ehegatten keine Erwerbsobliegenheit bei Betreuung eines Kindes bis zum Alter von acht Jahren bzw. bis zum Beginn der dritten Schulklasse.
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Münster, 02.04.2008
Kein Unterhaltsanspruch mehr
Die Unterhaltsansprüche einer Mutter entfallen, wenn sie in einer neuen festen Beziehung lebt und das von ihr betreute Kind mit drei Jahren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. So entschied das Oberlandesgericht Bremen mit seinem Beschluss (Az. 4 UF 75/06) vom 05.01.2007.
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Münster, 31.01.2008
Unterhalt nur bedingt steuerpflichtig
In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Köln ging es um die steuerliche Auswirkung des sog. Realsplittings. Nach dem begrenzten Realsplitting kann der Unterhaltsleistende, der wegen einer Scheidung oder dauernden Getrenntlebens verpflichtet ist, Unterhalt an seinen Ehepartner zu zahlen, Unterhaltszahlungen bis zu 13.805,00 € als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung abziehen.
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Münster, 31.01.2008
Verwirkung von Ehegattenunterhalt bei Verschweigen von Einkünften
Verschweigt der Unterhaltsberechtigte im laufenden Prozess Einkünfte, ist der Unterhaltsanspruch auch dann verwirkt, wenn die Einkünfte aus einer sog. überobligatorischen Tätigkeit herrühren (OLG Frankfurt, 16.12.2005, Az.: 1 UF 54/05).
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Münster, 31.01.2008