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Das Elterngeld ist da!
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst. Für Geburten vor dem 01.01.2007 kann wie bisher Erziehungsgeld beantragt werden.
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Münster, 25.06.2007
Ferienregelung und Übernachtung bei einem dreijährigen Kind
Umgangsregelungen, die dem Vater eines dreijährigen Kindes Übernachtungs- und Ferienumgänge versagen, können eine Verletzung des Elternrechts darstellen (Bundesverfassungsgericht, 26.09.2006, 1 GVR 1827/06).
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Münster, 25.06.2007
Heimlicher Vaterschaftstest
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13.02.2007 (Az. 1 BvR 421/05) nunmehr endgültig festgestellt, dass es dem Grundgesetz entspricht, wenn Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.
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Münster, 25.06.2007
Kinder erhalten nach Unterhaltsrechtsreform weniger Unterhalt
Der sechste Existenzminimumsbericht der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/3265) liegt vor. Danach hat sich das Existenzminimum bei minderjährigen Kindern gegenüber dem letzten Existenzminimumsbericht nicht geändert. Es beträgt weiterhin 3.648,00 EUR p. a., monatlich 304,00 EUR.
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Münster, 25.06.2007
Kosten für eine Konfirmation stellen keinen Sonderbedarf dar
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2006 (XII ZR 4/04) liegt Sonderbedarf als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf nur vor, wenn der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und daher bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnte.
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Münster, 25.06.2007
Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit sind die Bedingungen des heutigen Arbeitsmarktes mitentscheidend
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29.09.2006 (Az. 5 UF 171/06) ist auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen bei der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst, der über dem derzeitigen Selbstbehalt von 890,00 EUR liegt, hat.
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Münster, 25.06.2007
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig!
Nach der Trennung und Scheidung hat ein Ehegatte für den Unterhalt des anderen Ehegatten aufzukommen, solange und soweit von diesem wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
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Münster, 25.06.2007
Muss für den Elternunterhalt auch Vermögen eingesetzt werden?
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.08.2006 (Az. XII ZR 98/04) über die Frage entschieden, ob ein Kind für den Unterhalt seiner Eltern notfalls auch sein Vermögen einsetzen muss.
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Münster, 02.01.2007