Urteil des EuGH zur Übertragung von Zahlungsansprüchen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte in einem Beschluss aus 2008 Zweifel an der Wirksamkeit eines Vertrages geäußert, in dem Zahlungsansprüche verkauft und sich der Käufer verpflichtet hatte, im Hinblick auf einen Teil der Zahlungsansprüche den hierauf entfallenden Anteil der jährlichen Betriebsprämie an den Käufer auszuzahlen. Der auf diese Zahlungsansprüche entfallende Anteil der Betriebsprämie komme nicht mehr dem Landwirt zugute, der die Flächen tatsächlich bewirtschaftet habe. Das OLG legte daher die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. In seinem Urteil vom 20.05.2010 hat der EuGH nun eine grundsätzliche Entscheidung getroffen.
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Münster, 25.06.2010