Europäischer Gerichtshof entscheidet bei Milchquoten zu Gunsten von Verpächtern
Durch Urteil vom 07.06.2007, Az. C 278/06 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass bei Beendigung von Pachtverträgen über Milchquoten Milchquoten auch auf solche Verpächter übertragen werden können, die nicht selbst Milcherzeuger sind und auch nicht beabsichtigen, die Milcherzeugung wieder aufzunehmen.
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Münster, 25.07.2007