Mechtild Düsing erhält den Maria-Otto-Preis
Interview im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins:
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Münster, 26.08.2019
Artikel in "Kirche und Leben, Nr. 45" vom 13.11.2016: Wie soll ich mein Testament machen?
Viele Menschen tun sich schwer ein Testament aufzusetzen. Warum und wann man seinen letzten Willen deutlich machen sollte, erläutert Fachanwältin Düsing aus Münster.
„Wer nichts besitzt, braucht auch kein Testament zu machen. Wer etwas zu vererben hat, sollte sich zumindest Gedanken dazu machen“ antwortet Mechtild Düsing auf die Frage, ob man seinen letzten Willen schriftlich fixieren sollte.
„Der Staat hat eine Erbfolge festgelegt“, sagt die Fachanwältin für Erb- und Agrarrecht aus Münster. Nach dem Tod erhalte der Ehe- oder Lebenspartner die Hälfte des Nachlasses, die Kinder bekommen die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Auch Eltern seien erbberechtigt, wenn es keine Kinder gibt. „Ist man damit einverstanden, braucht man kein Testament“ sagt Düsing. Wer aber gesetzliche Erbfolge vermeiden wolle, müsse das klar formulieren.
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Münster, 02.12.2016
Rechtsschutzversicherungen im Erbrecht
Früher haben die Rechtsschutzversicherungen Prozesse im Erbrecht nicht versichert. Es gab allenfalls eine „Erstberatung“ im Erbrecht, wobei höchstens 240,00 € Gebühren für die anwaltliche Auskunft bezahlt wurden.
Neuerdings nehmen sich die Rechtschutzversicherer des Erbrechts jedoch etwas intensiver an.
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Münster, 31.05.2016
Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer erneut verfassungswidrig?
Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Dies geht aus einem Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht hervor. In dem Verfahren (Az. 1 BvL 21/12) soll überprüft werden, ob wegen der erheblichen Bevorzugung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Vererbung von Privatvermögen zu sehen ist.
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Münster, 21.11.2012
Erbrecht nichtehelicher Kinder - Gesetzesänderung
Grundsätzlich sind im Erbrecht nichteheliche und eheliche Kinder vollkommen gleichgestellt. Bisher galt jedoch noch eine Ausnahme für diejenigen, die vor dem 01.07.1949 als nichteheliches Kind geboren wurden. Ihnen stand bis jetzt kein gesetzliches Erbrecht nach ihrem Vater zu, wenn dieser am 02.10.1990 in der damaligen Bundesrepublik gelebt hat. Das soll und muss sich nun durch das vom Bundestag am 24.02.2011 verabschiedete Gesetz ändern. Die Neuregelung soll rückwirkend für alle Erbfälle seit dem 29.05.2009 gelten. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
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Münster, 24.03.2011