Erbrecht

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Rechtsschutzversicherungen im Erbrecht

Früher haben die Rechtsschutzversicherungen Prozesse im Erbrecht nicht versichert. Es gab allenfalls eine „Erstberatung“ im Erbrecht, wobei höchstens 240,00 € Gebühren für die anwaltliche Auskunft bezahlt wurden.

Neuerdings nehmen sich die Rechtschutzversicherer des Erbrechts jedoch etwas intensiver an.

Erbrechtsstreitigkeiten können teuer werden und dies ist sicherlich der Grund, weshalb die Rechtsschutzversicherer hier in der Vergangenheit so zurückhaltend waren. Da jedoch feststeht, dass in den nächsten Jahren die Zahl der Erbfälle, bei denen erhebliches Vermögen übergeht, zunehmen wird, sollte sich jeder Gedanken darüber machen, ob nicht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll wäre.

Im Erbfall können insbesondere zwei Streitigkeiten entstehen:

  1. Mit dem Finanzamt hinsichtlich der Erbschaftssteuer und
  2. Unter den Miterben über die Aufteilung der Erbschaft oder um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Punkt 1. fällt unter den Steuer-Rechtsschutz.
Der Steuer-Rechtsschutz ist schon seit langer Zeit in den Rechtsschutzversicherungsbedingungen enthalten und bezieht sich in der Regel auch auf Gerichtsverfahren.

Punkt 2., der Erbrechtsschutz war jedoch - wie oben ausgeführt - bisher nur als Beratungsrechtsschutz vorhanden, kann jedoch bei einigen Versicherern inzwischen auch auf gerichtliche Verfahren erstreckt werden.

Zu nennen ist hier die ARAG, die im Rahmen des „Aktiv-Rechtsschutz-Premium“ auch Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in erbrechtlichen Streitigkeiten gewährt. Hierfür werden pro Vertragslaufzeit 10.000,00 € an Kosten übernommen. Die Wartezeit beträgt allerdings ein Jahr.

Andere Rechtsschutzversicherer übernehmen ebenfalls mehr als eine Erstberatung, so z.B. die ERGO bis zu einem Betrag von 1.000,00 €, die Concordia bis zu einem Betrag von 750,00 €, die Roland bis zu einem Betrag von 5.000,00 € pro Kalenderjahr, die Auxilia bis zu einem Höchstbetrag von 1.500,00 € und die Allianz bis zu einem Betrag von 1.000,00 €.

Es ist damit zu rechnen, dass auch andere Rechtsschutzversicherer in Zukunft nachziehen oder ihre Leistungen eventuell sogar erhöhen.

Jedenfalls ist zu empfehlen, sich hier kundig zu machen und - falls man in Zukunft mit einer nicht unerheblichen Erbschaft rechnet - entsprechende Rechtsschutzversicherungsverträge abzuschließen.

Da in den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen auch Ehegatten und Kinder mitversichert sind, sollte auch überlegt werden, ob zur Abdeckung des Kostenrisikos eventuell mehrere Rechtsschutzversicherungsverträge in der Familie abgeschlossen werden sollten.

Eine unabhängige Beratung ist hier unbedingt erforderlich! Das „Kleingedruckte“ in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ist schwer zu durchschauen!

Münster, 31.05.2016

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht