Erbrecht

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Erbschaftsteuergesetz wird wieder geändert

Durch den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

(Wachstumsbeschleunigungsgesetz) hat die Bundesregierung Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2010 eingeleitet. Unter anderem sollen

die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze der Erbschaftsteuerklasse II nach § 19 I

ErbStG von derzeit 30 % bzw. 50 % auf eine Spanne von 15 % bis 43 % reduziert

werden. Die erste Lesung im Bundestag erfolgte am 12.11.2009. Der Bundesrat soll am 18.12.2009 zustimmen.

Münster, 16.12.2009

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Verwaltungs- und Erbrecht