Nachabfindungspflicht bei Errichtung einer Photovoltaikanlage (Solarstrom) sowie bei Errichtung von Windkraftanlagen?
Fraglich ist, ob auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Bauernhofes mit dem Zweck der Einspeisung in das Stromnetz Nachabfindungsansprüche auslöst.
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Münster, 31.03.2006