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Artikel in "Kirche und Leben, Nr. 45" vom 13.11.2016: Wie soll ich mein Testament machen?

Viele Menschen tun sich schwer ein Testament aufzusetzen. Warum und wann man seinen letzten Willen deutlich machen sollte, erläutert Fachanwältin Düsing aus Münster.

„Wer nichts besitzt, braucht auch kein Testament zu machen. Wer etwas zu vererben hat, sollte sich zumindest Gedanken dazu machen“ antwortet Mechtild Düsing auf die Frage, ob man seinen letzten Willen schriftlich fixieren sollte.
„Der Staat hat eine Erbfolge festgelegt“, sagt die Fachanwältin für Erb- und Agrarrecht aus Münster. Nach dem Tod erhalte der Ehe- oder Lebenspartner die Hälfte des Nachlasses, die Kinder bekommen die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Auch Eltern seien erbberechtigt, wenn es keine Kinder gibt. „Ist man damit einverstanden, braucht man kein Testament“ sagt Düsing. Wer aber gesetzliche Erbfolge vermeiden wolle, müsse das klar formulieren.

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Münster, 02.12.2016

Mechtild Düsing, Fachanwältin für Verwaltungs- Erb- und Agrarrecht